Auf vielfachen Wunsch meiner Kundschaft habe ich mich um der nötigen Erlaubnisse, nach §7 Sprengstoffgesetz, bemüht und diese 2008 erhalten.
Vielen Dank für die positive Resonanz an diesem Angebot.
Ich werde in der Regel alle 4 bis 6 Wochen von meinem Großhändler mit Pulver beliefert.
Ich möchte Sie hiermit bitten Ihre Bestellungen rechtzeitig aufzugeben.
Alle Treibladungspulver (Schwarzpulver, Zellulosenitratpulver, Böllerpulver) und elektrische Satzauslöser der hier aufgeführte „Pulvermarken“ sind ab Großhändler (Großlager) erhältlich.
Abgabe nur persönlich an Erwerbsberechtigte mit Erlaubnis nach §27 SprengG. bzw. §7 SprengG.!
"Da die Lagerkapazität im Geschäft amtlich begrenzt ist, bitte immer Telefonisch anfragen ob das gewünschte Pulver im Hause vorrätig ist."
Ich möchte Sie bitten die Treibladungspulver immer Bar zu zahlen.
Pulvergroßhändler ist
Technischer Großhandel, Dip. Ing. Franz Müller
Ranham 12
83349 Palling
Bayern | Deutschland
Tel: +49 8629 1702
Fax: +49 8629 985914
https://www.pulver-mueller.de/
Wir arbeiten auch Lehrgangstechnisch zusammen
https://www.pulver-mueller.de/lehrgaenge/allgemeine-information.html
und
LHS-Germany GmbH
Breiter Rasen 4
D-97647 Nordheim v. d. Rhön